Geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und des Baureglements
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Port hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und des Baureglements am 27. Mai 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 8. Juli 2024 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Bauabteilung Port eingesehen werden. Zudem können die Auflageakten unten im Downloadbereich eingesehen werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Erläuterungsbericht geringfügige Änderung - rev2 (PDF, 2.84 MB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht geringfügige Änderung - rev2 |
Änderung Baureglement - rev2 (PDF, 589.67 kB) | Download | 1 | Änderung Baureglement - rev2 |
Änderung Zonenplan Siedlung - rev2 (PDF, 4.47 MB) | Download | 2 | Änderung Zonenplan Siedlung - rev2 |