Zuzug in die Gemeinde (Anmeldung)
Schweizerinnen und Schweizer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. (Art. 1 GNA Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt in der Schweiz).
Ausländerinnen und Ausländer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich anzumelden. (Art. 11, Verordnung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer).
Die Anmeldung kann auf zwei Arten erfolgen:
per eUmzug
oder persönlich am Schalter
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiges Reisedokument (CH Bürger und AusländerInnen)
- Aufenthaltsbewilligung fals vorhanden (AusländerInnen)
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Port finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 032 332 29 29 | info@port.ch |