Verkehr und Parkieren
Parkzone
Die Parkzone besteht aus einer flächendeckenden „Blauen Zone“. Es gelten die Regelungen gemäss Art. 14a bis 14e des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Port und die allgemein gültigen Regelungen der Blauen Zone. Das Parkieren ist nur innerhalb markierter Parkfelder mit Parkscheibe oder Parkbewilligung erlaubt. Ausserhalb der Parkfelder gilt ein generelles Parkverbot.
Parkbewilligungen
Parkbewilligungen können elektronisch gelöst werden, dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Kauf via App (Laden Sie die App "ParkingPay" herunter)
- online über www.parkingpay.ch
- gegen Bar- / Kartenzahlung am Schalter der Gemeindeschreiberei
Es werden folgende Parkbewilligungen angeboten:
Tagesbewilligung | Fr. 7.00 |
Wochenbewilligung | Fr. 25.00 |
Monatsbewilligung | Fr. 50.00 |
Jahresbewilligung | Fr. 300.00 |
Hinweise:
- Die Monats– und Jahresbewilligungen sind einem bestimmten Nutzerkreis vorbehalten (z.B. Privatpersonen mit Wohnsitz in Port, Mitarbeiter/innen von Betrieben mit Niederlassung in Port) und benötigen vorgängig eine Freigabe durch die Einwohnergemeinde.
- Die Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Die Parkbewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen (z.B. Bauarbeiten) zu beachten.
- Laufende Parkbewilligungen können nur von der Einwohnergemeinde angepasst werden (z.B. Ersatzfahrzeug erfassen, neues Kontrollschild, etc.)
Parkieren mit Parkscheibe
In der Blauen Zone gilt von Montag bis Samstag zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Zwischen 19.00 Uhr und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern die Wegfahrt vor 8.00 Uhr erfolgt. Erfolgt die Wegfahrt nach 8.00 Uhr, muss die Parkscheibe wiederum auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich gestellt werden. In diesem Fall darf ein Fahrzeug noch bis 9.00 Uhr stehen bleiben.
Beispiele, wie die Parkscheibe richtig eingestellt wird, finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Bern.
Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. Bis zur Wegfahrt darf die Einstellung der Parkscheibe nicht verändert werden. Das Fahrzeug darf nicht im gleichen Strassenzug umparkiert werden, ohne es vorher in den Verkehr eingefügt zu haben.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 032 332 29 39 | bauverwaltung@port.ch |