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Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung

26. September 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass folgende Erlasse geändert wurden:

  • Der Gemeinderat von Port hat mit Beschluss vom 26. August 2024 die Anhänge 1 und 2 des Feuerwehrreglements geändert. Die Änderungen treten per sofort in Kraft.
  • Die EWV-Kommission hat mit Beschluss vom 21. August 2024 den Wassertarif, Anhang 2 der Verordnung zur Wasserversorgung geändert. Die Änderungen treten per 01.01.2025 in Kraft.

Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Erlasse stehen unten zum Download bereit oder können bei der Gemeinde bezogen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Feuerwehrreglement, Änderung Anhang 2024 (PDF, 274.83 kB) Download 0 Feuerwehrreglement, Änderung Anhang 2024
Verordnung zur Wasserversorgung Änderung Anhang 2024 (PDF, 580.99 kB) Download 1 Verordnung zur Wasserversorgung Änderung Anhang 2024