Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 5. Februar 2024 die Personalverordnung der Gemeinde Port geändert hat. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.
Der Erlass kann im Download-Bereich unten eingesehen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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Personalverordnung mit Änderung vom 05.02.2024 (PDF, 263.58 kB) | Download | 0 | Personalverordnung mit Änderung vom 05.02.2024 |