Gemeindeversammlung 5. Dezember 2023
ORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
Dienstag, 5. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweck-Sporthalle
Traktanden
- Finanzplan 2024 – 2028
Kenntnisnahme - Budget 2024
Genehmigung - Teilrevision Personalreglement, Anhang 1.1
Genehmigung - Kreditabrechnung Anbau altes Schulhaus
Kenntnisnahme - Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften 1 bis 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter folgendem Link eingesehen werden: Port BE - Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023
Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Port Wohnsitz haben.