Gemeindeversammlung
Der anschliessende Imbiss an der Gemeindeversammlung bietet Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Ort
Das Lokal befindet sich in der Mehrzweck-SporthalleAllmendstrasse 23
2562 Port
Kompetenzen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Voraussetzungen
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