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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet ordentlicherweise zwei Mal im Jahr statt. Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidenten, die Gemeinderäte vertreten die Sachgeschäfte ihrer Departemente. Die Bürger erhalten vor der Gemeindeversammlung eine Botschaft, in welcher das Datum und die Traktanden ersichtlich sind. Zudem wird die Gemeindeversammlung im Nidauer Anzeiger publiziert.

Der anschliessende Imbiss an der Gemeindeversammlung bietet Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Kontakt

Christian Luder
c.luder@port.ch

Ort

Das Lokal befindet sich in der Mehrzweck-Sporthalle
Allmendstrasse 23
2562 Port

Kompetenzen

Rechtsmittelbelehrung:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Port Wohnsitz haben.

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