Transportkosten auswärtiger Schulbesuch
Der Gemeinderat Port hat Richtlinien erlassen, welche die Übernahme von Transportkosten bei einem auswärtigen Schulbesuch regeln.
Die Richtlinien sind für Schulkinder bis und mit 6. Klasse anwendbar. Ausgenommen sind Kinder, welche auf Wunsch der Eltern, eine nicht öffentliche Schule besuchen. Die Gemeinde übernimmt einen Teil der Kosten, sofern sich nicht Dritte an den Kosten beteiligen. Die Richtlinie treten per 1. Januar 2020 in Kraft.
Zugehörige Objekte
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Richtlinien Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch (PDF, 605.8 kB) | Download | 0 | Richtlinien Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Schulsekretariat | 032 332 99 83 | schulsekretariat@schuleport.ch |