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Zuzug in die Gemeinde (Anmeldung)

Schweizerinnen und Schweizer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. (Art. 1 GNA Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt in der Schweiz). 

Ausländerinnen und Ausländer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich anzumelden. (Art. 11, Verordnung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer).

Die Anmeldung kann auf zwei Arten erfolgen:

per eUmzug
oder persönlich am Schalter 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Reisedokument (CH Bürger und AusländerInnen)
  • Aufenthaltsbewilligung fals vorhanden (AusländerInnen)

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Port finden Sie hier.

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