Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass folgende Erlasse geändert wurden:
- Der Gemeinderat von Port hat mit Beschluss vom 26. August 2024 die Anhänge 1 und 2 des Feuerwehrreglements geändert. Die Änderungen treten per sofort in Kraft.
- Die EWV-Kommission hat mit Beschluss vom 21. August 2024 den Wassertarif, Anhang 2 der Verordnung zur Wasserversorgung geändert. Die Änderungen treten per 01.01.2025 in Kraft.
Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Erlasse stehen unten zum Download bereit oder können bei der Gemeinde bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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Feuerwehrreglement, Änderung Anhang 2024 (PDF, 274.83 kB) | Download | 0 | Feuerwehrreglement, Änderung Anhang 2024 |
Verordnung zur Wasserversorgung Änderung Anhang 2024 (PDF, 580.99 kB) | Download | 1 | Verordnung zur Wasserversorgung Änderung Anhang 2024 |