Kopfzeile

Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung

28. März 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Port mit Beschluss vom 25. März 2024 die Verordnung über die Tagesschule der Gemeinde Port geändert hat. Die Änderungen treten per 1. August 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.

Der Erlass kann im Download oder bei der Gemeinde bezogen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Verordung über die Tagesschule Port mit Änderung per 01.08.2024 Download 0 Verordung über die Tagesschule Port mit Änderung per 01.08.2024