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Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung

14. März 2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Port mit Beschluss vom 8. März 2024 die Funktionendiagramme der Gemeinde Port geändert hat. Die Änderungen treten per 1. Mai 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.

Der Erlass kann im Download oder bei der Gemeinde bezogen werden.

Zugehörige Objekte

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Funktionendiagramm (FUDI) per 2024 Download 0 Funktionendiagramm (FUDI) per 2024