Kopfzeile

Geringfügige Änderung des Baulinienplans nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

14. März 2024

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Port hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baulinienplans am 8. März 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 17. April 2024 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können bei der Bauabteilung Port oder unten im Download eingesehen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Änderung Baulinienplan Download 0 Änderung Baulinienplan
Erläuterungsbericht Änderung Baulinienplan Download 1 Erläuterungsbericht Änderung Baulinienplan