Grünabfälle
Die Grünabfälle müssen in festen Gebinden (Container) bereitgestellt werden. Es werden keine Abfälle aus Säcken entsorgt.
Gebührenpflicht für die Entsorgung der Grünabfälle:
Einzelvignette à Fr. 2.– | Jahresvignette | |
Gebündelte Grünabfälle bis max. 18 kg, 1.5x0.5x0.5m |
1 Vignette |
– |
Gefäss bis 17 Liter | – | Fr. 13.– |
Gefäss bis 60 Liter | 1 Vignette | Fr. 26.– |
Container bis 140 Liter | 2 Vignetten | Fr. 90.– |
Container bis 240 Liter | 3 Vignetten | Fr. 120.– |
Container bis 360 Liter | 4 Vignetten | Fr. 150.– |
Container bis 800 Liter | 6 Vignetten | Fr. 210.– |
Gefässe, welche zwischen den angegebenen Normen liegen, entsprechen dem nächst grösseren Container.
Tipps
Die neuen Jahresvignetten 2024 können ab Donnerstag, 1. Dezember 2023 bei der
Gemeindeverwaltung Port am Schalter, telefonisch oder im Online-Schalter bezogen werden. Die Vignetten sind ab dem Verkaufsdatum sofort gültig. Die alten Jahresvignetten 2023 sind bis Ende Januar 2024 gültig.
Ab 1. Februar 2024 werden nur noch die Jahresvignetten 2024 akzeptiert.
Jeweils ab Juli werden Halbjahresvignetten verkauft.
Produkte
- Äste bis Ø 15 cm, Stauden, Heckenschnitt (Bündel max. 1,50 m lang, Ø 50 cm, max. 18 kg),
- Rasenschnitt, Gras, Laub, Unkraut (ohne Blaken, Winden und Disteln), pflanzliche Gartenabfälle,
- Rüstabfälle von Gemüse, Obst, Nüssen, Eierschalen, Kaffeesatz, Teesatz inkl. Filter.
- Schnittblumen/Topfpflanzen (ohne Plastikcontainer)
- · Haustiermist, sauberes Sägemehl und Hobelspäne ohne Farbe, Lacke und Imprägniermittel (keine Spanplatten usw.).
- Gekochte Speisereste, Fleisch, Brot, Käse sind im Kehrichtsack zu entsorgen.
- Hundekot und Katzenstreu sind im Kehrichtsack zu entsorgen.
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Grünabfuhr |