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Gemeindeversammlung 6. Juni 2024

2. Mai 2024

ORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Donnerstag, 6. Juni 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweck-Sporthalle

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2023
    Genehmigung
     
  2. Orientierungen
     
  3. Verschiedenes

 

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften 1 bis 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter folgendem Link eingesehen werden: Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024
Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Port Wohnsitz haben.